Stern-Kino

Aufgrund der geringen Anzahl der Sitzplätze fanden die für Kinematographen geltenden feuerpolizeilichen Vorschriften keine Anwendung im Stern-Kino. Deshalb wurde die Betriebserlaubnis erteilt, obgleich die Sitzbreite von nur 44cm nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprach. Rund drei Wochen später, am 25. Februar 1910, kam es aus ungeklärter Ursache im Apparateraum zu einem Filmbrand.

Kino-Typ: Ladenkino

Ehemalige Adresse: Moritzstraße 18, Dresden

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Literatur

(1) Sammlung Heinrich Ott // Seite 75 f.

(2) Adressbuch für Dresden und seine Vororte. Bearbeitet und herausgegeben von der unter Verwaltung des Rates zu Dresden stehenden Buchdruckerei der Dr. Güntzschen Stiftung, Dresden 1906–1943/44. // Seite 1911

(3) Carola Zeh, Lichtspieltheater in Sachsen. Entwicklung, Dokumentation und Bestandsanalyse (Ex Architectura. Schriften zu Architektur, Städtebau und Baugeschichte, Bd. 2), Hamburg 2007 // Seite 189

(4) Der Kinematograph // Seite 164 (1910), 197 (1910)